Energiespar­verordnung

Wie entwickelt sich die Zukunft?

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden im Jahr 2002 die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengefasst. Das ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der Wärmeverluste und Wärmegewinnung der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Auf europäischer Ebene wurde 2002 die EU-Gebäuderichtlinie erlassen. Die Novellierung (NOV) der EnEV führte dann 2007 u. a. die Pflicht eines Gebäudeenergieausweises für definierte Bauwerke ein. Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden wurden mit der EnEV 2009 um ca. 305 verschärft. Eingeführt wurde gleichzeitig das Referenzgebäudeverfahren für eine Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen für Energiebilanzen. Gleichfalls definiert wurden Luftaustauschvolumina sowie Dämmungswerte für Fenster, Türen etc. (BAU).

Die aktuelle EnEV 2014 ist seit Mai gültig (ENV). Diese verschärft die Anforderungen erneut um 25%, eine weitere Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist ab 2016 für neue Wohn- und Nichtwohngebäude geplant. Kumuliert man diese Werte, ergibt sich ab 2016 eine Forderung der Absenkung des Primärenergiebedarfes auf 52,5 % gegenüber dem Jahr 2007. Bei Nichtwohngebäuden werden ab 2016 u. a. die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten um 20 % gesenkt. Die weitere Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben geht in Richtung Niedrigstenenergie- Anforderungen. Diese besagen inhaltlich, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern liegen müssen. Eine weitere Verschärfung der vorgegebenen Zahlen zur Energieeinsparung und damit die Notwendigkeit der Überprüfung, ob sie tatsächlich erreicht werden, ist damit vorgezeichnet.

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