Die dichte Gebäudehülle im GEG

FLiB begrüßt Trennung zwischen geschuldeter Bauqualität und Dichtheitstest

Das nach langer Vorlaufphase jüngst verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) stärkt die Rolle der dichten Gebäudehülle, sagt der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e.V., Berlin). Hauptgründe für diese Einschätzung sind eine im Vergleich zur „alten EnEV” veränderte Struktur des neuen Regelwerks sowie der gleichzeitig mitgeltende nationale Anhang NA der Messnorm DIN EN ISO 9972, der eigens für das GEG verfasst wurde.

Strengere Anforderungen an die Gebäude-Luftdichtheit als bisher formuliert das neue Gesetz zwar nicht. „Dafür behandelt das GEG die geschuldete Dichtheit der Gebäudehülle und ihre messtechnische Überprüfung in zwei verschiedenen, voneinander unabhängigen Paragrafen. Dadurch wird klar: Ich muss in jedem Fall dauerhaft luftundurchlässig bauen, ganz egal, ob ich das überprüfen lassen will oder nicht”, führt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher aus. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hatte beide Themen noch in zwei Sätzen eines einzigen Paragrafen abgehandelt. Das habe dem Irrtum Vorschub geleistet, ohne Messung müsse man sich um dichtes Bauen keine Gedanken machen. „Dank der getrennten Darstellung im GEG sollte mit diesem Unfug ein für allemal Schluss sein”, hofft Solcher.

Quelle: www.flib.de/presse/2020/02/2020_02.php

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